Verzugszinsen

Veröffentlicht am 25/02/2026

Für die Berechnung der Verzugszinsen ist der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt.

Der Basiszinssatz für die Zeit vom 1.1.2026 bis zum 30.6.2026 beträgt 1,27 Prozent.

Damit ergeben sich folgende Verzugszinsen:

  • für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB): 6,27 Prozent
  • für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB): 10,27 Prozent*

* für Schuldverhältnisse, die vor dem 29.7.2014 entstanden sind: 9,27 Prozent.

Die für die Berechnung der Verzugszinsen anzuwendenden Basiszinssätze betrugen in der Vergangenheit:

Berechnung der Verzugszinsen
ZeitraumZins
vom 1.7.2025 bis 31.12.20251,27 Prozent
vom 1.1.2025 bis 30.6.20252,27 Prozent
vom 1.7.2024 bis 31.12.20243,37 Prozent
vom 1.1.2024 bis 30.6.20243,62 Prozent
vom 1.7.2023 bis 31.12.20233,12 Prozent
vom 1.1.2023 bis 30.6.20231,62 Prozent
vom 1.7.2022 bis 31.12.2022-0,88 Prozent
vom 1.1.2022 bis 30.6.2022-0,88 Prozent
vom 1.7.2021 bis 31.12.2021-0,88 Prozent
vom 1.1.2021 bis 30.6.2021-0,88 Prozent
vom 1.7.2020 bis 31.12.2020-0,88 Prozent

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