Fragen und Antworten zur Aktivrente

Veröffentlicht am 03/06/2026

Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und weiterarbeitet, kann seinen Arbeitslohn seit dem Jahr 2026 bis zu 2.000 EUR im Monat nach § 3 Nr. 21 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei erhalten (es fallen aber weiterhin Sozialabgaben an). Zu dieser sogenannten Aktivrente hat das Bundesfinanzministerium nun einen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) veröffentlicht (Stand: 16.3.2026, abrufbar unter: www.iww.de/s15439). Dabei werden sowohl Fragen für Arbeitnehmer als auch Sonderfragen für Arbeitgeber beantwortet.

Warnung vor gefälschten E-Mails (Phishing)

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat kürzlich darauf hingewiesen, dass verstärkt betrügerische E-Mails versendet werden, die den Anschein erwecken, vom BMJV oder vom Bundesamt für Justiz (BfJ) zu stammen.

Diese Schreiben sind häufig fälschlicherweise mit „Staatssekretärin” unterzeichnet. Zudem werden das Logo des BMJV sowie der Flaggenstab missbräuchlich verwendet. Die Betrüger nutzen oft Vorwände wie angebliche Bußgelder, ausstehende Zahlungen oder dringende gerichtliche Vorladungen, um den Adressaten zum Klicken auf Links oder zum Öffnen von Dateianhängen zu bewegen.

Das BMJV betont, dass es niemals per E-Mail zur Zahlung von Geldbeträgen auffordert. Offizielle Bescheide werden in der Regel postalisch zugestellt. Des Weiteren soll bei E-Mails auf die Absenderadresse geachtet werden. Diese endet auf @bmjv.bund.de.

Beachten Sie — Betroffene sollten auf keine Links klicken, keine Anhänge öffnen und keine persönlichen Daten oder Bankverbindungen eingeben.

Quelle BMJV: „Achtung! Aktuelle Warnung vor gefälschten E-Mails (Phishing)“, veröffentlicht am 18.2.2026

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