Verzugszinsen

Veröffentlicht am 28/10/2024

| Für die Berechnung der Verzugszinsen ist der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. |

Der Basiszinssatz für die Zeit vom 1.7.2024 bis zum 31.12.2024 beträgt 3,37 Prozent.

Damit ergeben sich folgende Verzugszinsen:

  • für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB): 8,37 Prozent
  • für den unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 288 Abs. 2 BGB): 12,37 Prozent*

* für Schuldverhältnisse, die vor dem 29.7.2014 entstanden sind: 11,37 Prozent.

Die für die Berechnung der Verzugszinsen anzuwendenden Basiszinssätze betrugen in der Vergangenheit:

Berechnung der Verzugszinsen
ZeitraumZins
vom 1.1.2024 bis 30.6.20243,62 Prozent
vom 1.7.2023 bis 31.12.20233,12 Prozent
vom 1.1.2023 bis 30.6.20231,62 Prozent
vom 1.7.2022 bis 31.12.2022-0,88 Prozent
vom 1.1.2022 bis 30.6.2022-0,88 Prozent
vom 1.7.2021 bis 31.12.2021-0,88 Prozent
vom 1.1.2021 bis 30.6.2021-0,88 Prozent
vom 1.7.2020 bis 31.12.2020-0,88 Prozent
vom 1.1.2020 bis 30.6.2020-0,88 Prozent
vom 1.7.2019 bis 31.12.2019-0,88 Prozent
vom 1.1.2019 bis 30.6.2019-0,88 Prozent
vom 1.7.2018 bis 31.12.2018-0,88 Prozent

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