Entfernungspauschale: Erhöhung nur ab dem 21. Kilometer nicht verfassungswidrig

Veröffentlicht am 28/10/2024

| Für 2022 bis 2026 gilt ab dem 21. Entfernungskilometer eine erhöhte Entfernungspauschale i. H. von 0,38 EUR. Für die ersten 20 Kilometer erfolgte indes keine Anpassung (weiterhin 0,30 EUR). Dagegen hatte ein Arbeitnehmer geklagt. Denn wegen seiner geringen Entfernung (acht Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) partizipierte er von der Erhöhung nicht. Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Denn das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 20.3.2024, Az. 16 K 16092/23) hält die Neuregelung nicht für verfassungswidrig. Das Finanzgericht hatte jedoch die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. Doch leider wurde sie nicht eingelegt, sodass das Urteil rechtskräftig ist. |

Abschließende Hinweise

Steuertipps für Existenzgründer

| Bei der Unternehmensgründung gibt es viele (steuerliche) Dinge zu beachten. Eine aktuelle Broschüre des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern (Stand: Juni 2024) kann hier Hilfestellung leisten. |

Es werden insbesondere folgende Aspekte thematisiert:

  • Wahl der Rechtsform,
  • Steuerarten/-erklärungen,
  • Pflichten als Arbeitgeber sowie
  • Buchführung, Aufzeichnungen und Gewinnermittlung.

Beachten Sie | Die Broschüre kann unter www.iww.de/s11558 als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Haben Sie Fragen?

Wir freuen uns von Ihnen
zu hören!

Kontakt aufnehmen

Sie haben ein Beratungsanliegen?
Wir freuen uns von Ihnen
zu hören!

2 Monaten her

Entfernungspauschale: Erhöhung nur ab dem 21. Kilometer nicht verfassungswidrig

Mehr erfahren...

2 Monaten her

Höhere Freigrenze bei Geschenken gilt auch bei der Umsatzsteuer

Mehr erfahren...
Mehr laden