Ab 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn in zwei Etappen um insgesamt 82 Cent. Das Gesetz gibt vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes ab 2024 mindestens 12,41 Euro Lohn pro Stunde erhalten müssen. Ein Jahr später – Anfang 2025 – steigt der Mindestlohn um weitere 41 Cent auf schlussendlich 12,82 Euro. Das hat das Bundeskabinett im November 2023 beschlossen.