Anpassung des Mindestlohns

Veröffentlicht am 07/12/2023

Ab 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn in zwei Etappen um insgesamt 82 Cent. Das Gesetz gibt vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes ab 2024 mindestens 12,41 Euro Lohn pro Stunde erhalten müssen. Ein Jahr später – Anfang 2025 – steigt der Mindestlohn um weitere 41 Cent auf schlussendlich 12,82 Euro. Das hat das Bundeskabinett im November 2023 beschlossen.

Haben Sie Fragen?

Wir freuen uns von Ihnen
zu hören!

Kontakt aufnehmen

Sie haben ein Beratungsanliegen?
Wir freuen uns von Ihnen
zu hören!

1 Woche her

Verzugszinsen

Mehr erfahren...

1 Woche her

Zum Schadenersatz wegen Datenschutzverstößen einer Finanzbehörde

Mehr erfahren...
Mehr laden