Unternehmensbewertung

„Jedes Unternehmen hat seinen Wert. Wir erkennen ihn.“

Eine Unternehmensbewertung kann in der täglichen Praxis aus vielerlei Anlässen erfolgen. Dazu gehören zum Beispiel der Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Gesellschaftsanteilen, die Umstrukturierung von Unternehmen, Erbschafts- und Schenkungsfälle, sowie die Bewertung von Unternehmen aus Zwecken der handelsrechtlichen Rechnungslegung.

Gerade in Kaufsituationen ist eine unabhängige Unternehmensbewertung deshalb so wichtig, da sie Konfliktpunkte zwischen Altinhaber und Übernehmer klären kann. Der Altinhaber, der womöglich jahrelang viel Energie in das Unternehmen gesteckt hat, sieht es im Normalfall als wertvoller an, als es tatsächlich ist. Der potenzielle Käufer hingegen ist bestrebt möglichst wenig Geld in den Transfer zu stecken. Eine Unternehmensbewertung kann dabei helfen einen Preis zu erzielen, der für beide Parteien akzeptabel ist.

Bewertung mit Hilfe von Steuerberatern und Rechtsanwälten unserer Kanzlei in Nürnberg

Eine Unternehmensbewertung, unabhängig davon aus welchem Grund sie erfolgt, birgt immer steuerliche, als auch zivilrechtliche Risiken (z.B. bei Umwandlungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes). Eine allgemein gültige Berechnung gibt es daher nicht. Die Berechnung des Unternehmenswertes inklusive etwaiger Interdependenzen erbringen wir deshalb stets einzelfallbezogen. Um rechtliche und steuerliche Risiken frühzeitig zu erkennen und auszuräumen, beziehen wir in unserer Kanzlei auch Steuerberater und Rechtsanwälte in die Unternehmensbewertung mit ein.

Die Mitarbeiter unserer Kanzlei werden bei der Berechnung Ihres Unternehmenswertes alle Faktoren berücksichtigen und stehen Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine professionelle Bewertung Ihrer Firma benötigen – egal aus welchem Grund.

IHR ANSPRECHPARTNER

M.Sc. Christian Spies

Wirtschaftsprüfer
Certified Valuation Analyst (CVA)

091121470-0 info@nuernberger-treuhand.de