Branchen

Jede Branche folgt ihren eigenen Gesetzen und der Beratungsbedarf eines Freiberuflers unterscheidet sich natürlich grundlegend von dem eines Zeitungsverlags und dessen Beratungsbedarf unterscheidet sich wiederum von dem einer Leasinggesellschaft.

Deshalb setzt die Nürnberger Treuhand strategisch auf Spezialisierung – und das durchgängig: Wir fokussieren uns bewusst intern und auch extern. Weil es uns nicht um den Status Quo geht sondern um eine positive Zukunftsgestaltung. Deshalb stellen wir uns nicht nur die Frage nach dem „wie“ sondern fragen uns stets „wie geht es besser.“

 

Jede Dienstleitung wird bei der Nürnberger Treuhand deshalb innerhalb eines Kompetenzzentrums von Steuerberater, Wirtschaftsprüfern bzw. Rechtsanwälten bearbeitet. Kompetenz bedeutet in diesem Zusammenhang fundierte fachliche bzw. theoretische Ausbildung kombiniert mit spezifischer Branchenerfahrung.

Wir kennen die Branchen unserer Mandanten, deren spezifische Probleme und Chancen bis ins Detail. Wir kennen die aktuellen Zahlen und die Prognosen. Wir kennen die richtigen Ansprechpartner für Einzelfragen und wir kennen die genaue Situation und Zielsetzung unserer Mandanten.

 

In Bezug auf Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung können wir innerhalb der folgenden Branchen durch unsere über Jahre gesammelte Erfahrung einen Mehrwert für unsere Mandanten bieten und uns so von branchenfremden Beratern deutlich abgrenzen:

  • Medien, Verlage und Druck
  • Leasinggesellschaften
  • Bauwirtschaft und Immobilien
  • Vereine und gemeinnützige Organisationen
  • Automobilwirtschaft

Bauwirtschaft & Immobilien

Bauwirtschaft & Immobilien

Die Nürnberger Treuhand mobilisiert die Wertpotenziale Ihrer Immobilie

Die Bauwirtschaft und Immobilienunternehmen sehen sich während der Lebensdauer einer Immobilie einer Fülle verschiedener Aufgaben gegenüber – bauen, bewerten, erwerben, finanzieren, bewirtschaften, veräußern. Dabei tragen sie oft hohe Investitionsrisiken, denn der finanzielle Erfolg ist von vielen Faktoren abhängig. 

Zum Beispiel kann bei vermieteten Wohngebäuden eine sich ändernde Rechtsprechung zu nicht erwarteten Kostensteigerungen führen. In der Steuerrechtsprechung ist der gewerbliche Grundstückshandel ein Dauerthema. Um die Potenziale Ihrer Immobilien nachhaltig zu mobilisieren, beraten und betreuen wir bei Nürnberger Treuhand Immobilienunternehmen umfassend und ganzheitlich. Die Palette unserer Leistungen reicht von der Investitions- und Finanzierungsanalyse über immobilienwirtschaftliche Vermögens- und Ertragsanalysen, die Immobilienbewertung bis hin zur gestaltenden Steuerberatung und zum Jahresabschluss.


Ihr Spezialist in Nürnberg für die Bauwirtschaft und Immobilienunternehmen

Unsere Mandanten finden Ihren Partner für die Bauwirtschaft und Immobilienunternehmen – die Nürnberger Treuhand – , mitten in der Innenstadt Nürnbergs. Die Dr.-Kurt-Schumacher-Straße in Nürnberg ist gut zu erreichen. Egal ob mit dem Wagen oder den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die U-Bahnstation Weißer Turm in Nürnberg ist nur wenige Gehminuten von unserer Steuerkanzlei entfernt. Ebenso nah ist die U-Bahnstation Opernhaus Nürnberg.

Vertrauen Sie in Fragen zur Bauwirtschaft und Immobilien dem erfahrenen Team unserer Kanzlei. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns zu einer ersten Beratung.

IHR ANSPRECHPARTNER

Gabriele Züll

Steuerberater
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

091121470-0 info@nuernberger-treuhand.de

Leasinggesellschaften

Leasinggesellschaften

Seit 2009 stehen Leasinggesellschaften, die Finanzierungsleasing betreiben unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Daraus resultieren diverse aufsichtsrechtliche, bilanzielle und steuerrechtliche Fragestellungen. Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer einer Vielzahl von mittelständischen Leasinggesellschaften haben wir spezifisches Branchen-Know-how, welches in Kombination mit unserem proaktiven Prüfungs- und Beratungsansatz zu einem echten Mehrwert für unsere Mandaten führt.

Neben den Rechnungslegungsbesonderheiten, wie die Bilanzierung unter Anwendung der RechKredV und der Anwendung der branchenspezifischen Formblätter, sind wir kompetente Ansprechpartner in allen aufsichtsrechtlichen Belangen.

Beispielsweise die Umsetzung und Anwendung der Anforderungen gemäß:

  • Kreditwesengesetz
  • Geldwäschegesetz
  • MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement)
  • Anzeigewesen und den dazugehörenden Verordnungen (GroMiKV, AnzVO)
  • Institutsvergütungsverordnung
  • Substanzwertrechnung
  • Umstellung des Rechnungswesens auf RechKredV
  • Erstellung oder Prüfung der Substanzwertrechnung
  • Einstufung der Verträge als Finanzierungsleasingverträge
  • Steuerliche Würdigung der Verträge und des Rechnungswesens
  • Gewerbesteuerprivileg

Leasinggesellschaften müssen Ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Dazu stellt die BaFin und die Bundesbank konkrete Anforderungen an den Abschlussprüfer bzw. den Wirtschaftsprüfer.

Anforderung der BaFin an den Abschlussprüfer bzw. Wirtschaftsprüfer von Finanzdienstleistungsinstituten 
(Rundschreiben 9/2006):

  • Nachweis über die Qualitätskontrolle nach § 57a WPO
  • Eignung des Prüfers
  • Ausreichende Kenntnisse in der Prüfung von Finanzdienstleistungsinstituten

Die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Nürnberger Treuhand stehen Ihnen als erfahrene und von der BaFin akzeptierte Partner für Ihre Jahresabschlussprüfung zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung auf die Aufsicht und sichern so den reibungslosen Ablauf des Aufsichtsverfahrens.

IHR ANSPRECHPARTNER

Gabriele Züll

Steuerberater
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

091121470-0 info@nuernberger-treuhand.de

Die Nürnberger Treuhand mobilisiert die Wertpotenziale Ihrer Immobilie

Die Bauwirtschaft und Immobilienunternehmen sehen sich während der Lebensdauer einer Immobilie einer Fülle verschiedener Aufgaben gegenüber – bauen, bewerten, erwerben, finanzieren, bewirtschaften, veräußern. Dabei tragen sie oft hohe Investitionsrisiken, denn der finanzielle Erfolg ist von vielen Faktoren abhängig. 

Zum Beispiel kann bei vermieteten Wohngebäuden eine sich ändernde Rechtsprechung zu nicht erwarteten Kostensteigerungen führen. In der Steuerrechtsprechung ist der gewerbliche Grundstückshandel ein Dauerthema. Um die Potenziale Ihrer Immobilien nachhaltig zu mobilisieren, beraten und betreuen wir bei Nürnberger Treuhand Immobilienunternehmen umfassend und ganzheitlich. Die Palette unserer Leistungen reicht von der Investitions- und Finanzierungsanalyse über immobilienwirtschaftliche Vermögens- und Ertragsanalysen, die Immobilienbewertung bis hin zur gestaltenden Steuerberatung und zum Jahresabschluss.


Ihr Spezialist in Nürnberg für die Bauwirtschaft und Immobilienunternehmen

Unsere Mandanten finden Ihren Partner für die Bauwirtschaft und Immobilienunternehmen – die Nürnberger Treuhand – , mitten in der Innenstadt Nürnbergs. Die Dr.-Kurt-Schumacher-Straße in Nürnberg ist gut zu erreichen. Egal ob mit dem Wagen oder den öffentlichen Verkehrsmitteln. Die U-Bahnstation Weißer Turm in Nürnberg ist nur wenige Gehminuten von unserer Steuerkanzlei entfernt. Ebenso nah ist die U-Bahnstation Opernhaus Nürnberg.

Vertrauen Sie in Fragen zur Bauwirtschaft und Immobilien dem erfahrenen Team unserer Kanzlei. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns zu einer ersten Beratung.

IHR ANSPRECHPARTNER

Gabriele Züll

Steuerberater
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

091121470-0 info@nuernberger-treuhand.de

Seit 2009 stehen Leasinggesellschaften, die Finanzierungsleasing betreiben unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Daraus resultieren diverse aufsichtsrechtliche, bilanzielle und steuerrechtliche Fragestellungen. Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer einer Vielzahl von mittelständischen Leasinggesellschaften haben wir spezifisches Branchen-Know-how, welches in Kombination mit unserem proaktiven Prüfungs- und Beratungsansatz zu einem echten Mehrwert für unsere Mandaten führt.

Neben den Rechnungslegungsbesonderheiten, wie die Bilanzierung unter Anwendung der RechKredV und der Anwendung der branchenspezifischen Formblätter, sind wir kompetente Ansprechpartner in allen aufsichtsrechtlichen Belangen.

Beispielsweise die Umsetzung und Anwendung der Anforderungen gemäß:

  • Kreditwesengesetz
  • Geldwäschegesetz
  • MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement)
  • Anzeigewesen und den dazugehörenden Verordnungen (GroMiKV, AnzVO)
  • Institutsvergütungsverordnung
  • Substanzwertrechnung
  • Umstellung des Rechnungswesens auf RechKredV
  • Erstellung oder Prüfung der Substanzwertrechnung
  • Einstufung der Verträge als Finanzierungsleasingverträge
  • Steuerliche Würdigung der Verträge und des Rechnungswesens
  • Gewerbesteuerprivileg

Leasinggesellschaften müssen Ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Dazu stellt die BaFin und die Bundesbank konkrete Anforderungen an den Abschlussprüfer bzw. den Wirtschaftsprüfer.

Anforderung der BaFin an den Abschlussprüfer bzw. Wirtschaftsprüfer von Finanzdienstleistungsinstituten 
(Rundschreiben 9/2006):

  • Nachweis über die Qualitätskontrolle nach § 57a WPO
  • Eignung des Prüfers
  • Ausreichende Kenntnisse in der Prüfung von Finanzdienstleistungsinstituten

Die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der Nürnberger Treuhand stehen Ihnen als erfahrene und von der BaFin akzeptierte Partner für Ihre Jahresabschlussprüfung zur Verfügung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung auf die Aufsicht und sichern so den reibungslosen Ablauf des Aufsichtsverfahrens.

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